Ist Ihre Website DSGVO-konform?

Kostenloser Schnellcheck: URL eingeben, Ergebnis sofort sehen — Datenschutzerklärung, Impressum, Cookie-Banner, Google Fonts, Tracking und mehr.

Was prüft der DSGVO-Check?

dsgvo-checken.de ruft die von Ihnen eingegebene Seite auf und durchsucht ihren HTML-Quelltext automatisch nach typischen technischen Datenschutz-Merkmalen. Das Ergebnis erscheint als Ampel: Grün ist unauffällig, Gelb ein Hinweis, Rot ein Problem.

  • SSL / HTTPS: Wird die Seite – auch nach Weiterleitungen – verschlüsselt ausgeliefert?
  • Erreichbarkeit: Antwortet die Website innerhalb von zehn Sekunden?
  • Impressum: Wird auf der Seite ein Impressum erwähnt oder verlinkt?
  • Datenschutzerklärung: Gibt es einen Hinweis oder Link auf eine Datenschutzerklärung?
  • Cookie-Banner / Consent: Ist ein Cookie-Hinweis oder ein bekanntes Consent-Tool wie Usercentrics, OneTrust, Cookiefirst, Klaro oder Borlabs erkennbar?
  • Google Fonts: Werden Schriften extern von Google-Servern geladen?
  • Tracking / Analytics: Sind Google Analytics, der Google Tag Manager oder das Meta Pixel eingebunden – und ist dazu ein Consent-Tool erkennbar?

Defekte Links lassen sich nur mit einem vollständigen Crawl finden. Dafür verweist der Check auf unser separates Tool kaputte-links.de.

So funktioniert der Check

Geben Sie die Adresse Ihrer Website ein. Beim ersten Aufruf erhalten Sie einen kurzen HTML-Code für das Siegel von dsgvo-checken.de, den Sie zum Beispiel im Footer oder auf Ihrer Datenschutzseite einfügen.

Sobald das Siegel auf der Seite gefunden wird, startet die vollständige Auswertung. Zu jedem Punkt sehen Sie eine kurze Erklärung und, wo sinnvoll, einen Link zu passender Hilfe. Das Siegel zeigt das Datum des letzten Checks an. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Für wen ist der Check gedacht?

Für Website-Betreiber, Selbstständige, kleine Unternehmen und Vereine ebenso wie für Webdesigner und Agenturen, die schnell einen ersten technischen Überblick brauchen – etwa nach einem Relaunch, vor dem Livegang einer neuen Seite oder wenn neue Dienste eingebunden wurden.

Wichtig: Der DSGVO-Check ist eine automatisierte technische Prüfung einzelner Merkmale im Quelltext einer Seite. Er ersetzt keine Rechtsberatung und kann nicht feststellen, ob Ihre Website insgesamt den Anforderungen der DSGVO entspricht.

Häufige Fragen

Ist der DSGVO-Check kostenlos?

Ja. Der Check ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Voraussetzung für die vollständige Auswertung ist lediglich, dass das Siegel von dsgvo-checken.de auf der geprüften Website eingebunden ist.

Warum muss ich das Siegel einbinden?

Die vollständige Auswertung startet erst, wenn das Siegel auf der geprüften Seite gefunden wird. Das Siegel verlinkt auf dsgvo-checken.de und zeigt das Datum des letzten Checks an. Solange es eingebunden ist, können Sie jederzeit einen neuen Check starten.

Ist meine Website nach einem grünen Ergebnis DSGVO-konform?

Das lässt sich automatisiert nicht feststellen. Der Check sucht im Quelltext nach typischen Merkmalen wie einem Impressum-Link, einem Cookie-Banner oder eingebundenen Tracking-Diensten. Ob Ihre Datenschutzerklärung inhaltlich vollständig ist oder Ihr Consent-Tool richtig eingestellt ist, kann er nicht beurteilen. Für eine verbindliche Einschätzung holen Sie bitte rechtlichen Rat ein, etwa bei einer Anwaltskanzlei oder Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Werden auch Unterseiten geprüft?

Nein. Geprüft wird genau die eingegebene Seite, in der Regel die Startseite. JavaScript wird dabei nicht ausgeführt – Inhalte, die erst im Browser nachgeladen werden, erkennt der Check daher nicht immer.

Welche Daten werden gespeichert?

Gespeichert werden nur der Domainname, ob das Siegel gefunden wurde, das Prüfergebnis und der Zeitpunkt der Prüfung, damit das Siegel das Prüfdatum anzeigen kann. Die vollständige URL wird nicht dauerhaft gespeichert. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Warum werden Google Fonts als Problem angezeigt?

Werden Schriften direkt von Google-Servern geladen, überträgt der Browser die IP-Adresse Ihrer Besucher an Google. Das Landgericht München I hat das 2022 als Datenschutzverstoß gewertet. Abhilfe schafft in der Regel, die Schriften lokal auf dem eigenen Server bereitzustellen.

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